AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen fidelia – David M. Marx, Neustr. 55, 52159 Roetgen („Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Hilfe- und Betreuungsleistungen im Alltag. Pflege- und medizinische Leistungen sind nicht Vertragsgegenstand.

2. Leistungsinhalt und Turnus

Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich Dienstleistungen in Form von Unterstützungs- und Betreuungsleistungen. Etwaige Ratschläge oder Empfehlungen des Auftragnehmers beruhen auf der Erfahrung desselben und erfolgen unverbindlich. 

Der konkrete Inhalt der Leistung (Turnus, Dauer je Einsatz, etc.) ergibt sich aus dem Angebot und den darin enthaltenen Erläuterungen. Eine weitergehende Leistung ist nicht geschuldet, sondern bedarf einer weiteren Beauftragung. 

3. Angebote, Vertragsschluss 

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine Angebotsbindungsfrist angegeben ist. Nach Bestellung des Auftraggebers kommt der Vertrag durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Textform ist ausreichend. 

4. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung der vertraglich vereinbarten Hilfe- und Betreuungsleistungen zu verwenden und sie im Übrigen strikt vertraulich zu behandeln. Eine Offenlegung gegenüber Dritten ist nur zulässig, soweit dies zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist (z.B. Terminabstimmung mit einer Begleitperson) oder eine ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners vorliegt. Eine Nutzung zu eigenen oder fremden Zwecken außerhalb des Leistungszwecks ist untersagt.

Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrages bekannt werden und die die Privatsphäre des Betreuten oder des Vertragspartners betreffen. Hierzu zählen insbesondere: persönliche und familiäre Verhältnisse, Wohn- und Lebensumstände, gesundheitliche und gesundheitlich relevante Angaben (ohne dass medizinische Leistungen Vertragsgegenstand sind), finanzielle Informationen, Zugangsdaten und -codes (z.B. für Gebäude, Schließsysteme, Geräte), Kontaktdaten von Angehörigen/Bevollmächtigten sowie sämtliche Umstände des privaten Alltags, die nicht offenkundig oder allgemein zugänglich sind.

Auch wenn keine Pflege- oder Heilbehandlungen Vertragsgegenstand sind, werden etwaige gesundheitsbezogene Angaben (z.B. Unverträglichkeiten, Mobilitätseinschränkungen) besonders vertraulich behandelt und nur in dem Maße verwendet, wie es zur sicheren Durchführung der vereinbarten Aktivitäten notwendig ist.

Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht für Informationen, die (i) ohne Verstoß gegen diese AGB allgemein bekannt sind oder werden, (ii) dem Auftragnehmer bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne zur Vertraulichkeit verpflichtet zu sein, (iii) dem Auftragnehmer von einem Dritten rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung offengelegt wurden oder (iv) aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Pflicht oder vollziehbaren behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offenzulegen sind. In den Fällen nach Satz 1 (iv) informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber – soweit rechtlich zulässig und praktisch möglich – vorab oder unverzüglich nachträglich über Umfang und Empfänger der Offenlegung.

In einer akuten Not- oder Gefahrenlage, in der die Offenlegung einzelner Informationen erforderlich ist, um eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit des Betreuten oder Dritter abzuwenden, darf der Auftragnehmer die zur Gefahrenabwehr erforderlichen, auf das notwendige Minimum beschränkten Informationen an geeignete Stellen (z.B. Notruf, Rettungsdienst) weitergeben. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber nach Wegfall der akuten Lage unverzüglich über Art und Umfang der Offenlegung.

Soweit der Auftraggeber Angehörige, rechtliche Vertreter oder Bevollmächtigte benannt hat, darf der Auftragnehmer mit diesen zu den zweckgebundenen Themen kommunizieren und hierfür erforderliche Informationen austauschen. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber deren Namen und Kontaktwege bereitstellt oder eine entsprechende Einwilligung erteilt. Der Austausch beschränkt sich auf das zur Aufgabenerfüllung Erforderliche.

Spätestens mit Vertragsende gibt der Auftragnehmer sämtliche in seinem Besitz befindlichen, vom Vertragspartner erhaltenen Unterlagen, Schlüssel, Transponder, Datenträger und sonstige Gegenstände, die vertrauliche Informationen enthalten, zurück. Sofern eine Rückgabe nicht möglich ist (z.B. bei eigenen Notizen), werden diese nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen sicher vernichtet bzw. zuverlässig gelöscht. Auf Verlangen stellt der Auftragnehmer über Rückgabe oder Löschung eine kurze Bestätigung in Textform aus.

Die Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Ziffer gelten über das Vertragsende hinaus fort. Sie enden, sobald die betreffenden Informationen ohne Verstoß gegen diese AGB allgemein bekannt geworden sind oder deren Schutzbedürfnis ersichtlich entfallen ist. Unberührt bleiben etwaige längere gesetzliche Aufbewahrungs- oder Verschwiegenheitspflichten.

5. Probezeit, Vertragslaufzeit, Kündigung

Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von 6 Wochen abgeschlossen. Innerhalb dieser Probezeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

Nach Ablauf der Probezeit läuft der Vertrag für eine Hauptlaufzeit von 6 Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere 6 Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. 
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Tod des betreuten Seniors oder bei dessen Aufnahme in eine stationäre Einrichtung außerordentlich zu kündigen. 

Jede Kündigung bedarf der Textform. 

Ggf. im Voraus bezahlte Vergütungen werden anteilig für nicht erbrachte Leistungen erstattet.

6. Vergütung und Kosten

Die Vergütung wird je Einsatz/Zeiteinheit vereinbart.

Reisezeiten während der Betreuung (z.B. Einkaufen, Ausflüge) werden mit der vereinbarten Zeitvergütung abgerechnet. 

Fahrten mit dem Auto werden mit 0,35 € pro Kilometer berechnet. Sonstige (Reise-) Kosten (z.B. Eintrittsgelder, Tickets, Parkgebühren) trägt der Auftraggeber. Diese sind direkt vom Auftraggeber zu begleichen. Sofern im Einzelfall abweichend eine Vorauszahlung durch den Auftraggeber vereinbart wurde, wird der Auftraggeber diese Kosten monatlich zum Monatsende in Rechnung stellen. 

Auslagen für getätigte Einkäufe sind sofort zu erstatten, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderweitiges vereinbart wurde. 

7. Zahlung und SEPA-Lastschrift

Die Vergütung für die regelmäßigen Leistungen ist jeweils im Voraus zum Monatsbeginn fällig. Auslagen gemäß Ziffer 5 werden monatlich nachträglich abgerechnet. 

Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer ein SEPA-Lastschriftmandat; die Abbuchung wird rechtzeitig angekündigt. Der Auftraggeber sorgt für ausreichende Deckung. Rücklastschriftkosten, die der Auftraggeber zu vertreten hat und die dem Auftragnehmer nachweislich von der Bank berechnet wurden, kann der Auftragnehmer weiterbelasten.

Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Auftraggebers aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8. Terminabsagen

Der Auftraggeber kann Termine bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei absagen oder verschieben. Bei späterer Absage kann eine Ausfallvergütung von 75 % der vereinbarten Zeitvergütung berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

9. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Informationen und Zugangsmöglichkeiten bereit. Bei Bewegungsangeboten bestätigt der Auftraggeber seine Teilnahmefähigkeit; dies ersetzt nicht ärztlichen Rat.

10. Haftung

In allen Fällen, in denen der Auftragnehmer aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen wird ebenfalls nicht berührt. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (= Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf); die Haftung ist insoweit jedoch, außer in den Fällen von Satz 1 und 2, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des AG ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

11. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsdurchführung gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

12. Widerrufsrecht

Sofern der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, steht dem Auftraggeber ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Der Widerruf ist gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die gesonderte Widerrufsbelehrung.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder zwischen den Parteien einvernehmlich nicht durchgeführt werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke.

 

Stand: 01/2026

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